Krapf Immobilien Archive - Krapf Immobilien Höchstadt https://krapf-immobilien.de/tag/krapf-immobilien/ Tue, 24 Jan 2017 08:02:53 +0000 de-DE hourly 1 https://krapf-immobilien.de/wp-content/uploads/2021/03/cropped-favicon-32x32.jpg Krapf Immobilien Archive - Krapf Immobilien Höchstadt https://krapf-immobilien.de/tag/krapf-immobilien/ 32 32 Das Aus für alte Kaminöfen in 2017 ! https://krapf-immobilien.de/das-aus-fuer-alte-kaminoefen-in-2017/ https://krapf-immobilien.de/das-aus-fuer-alte-kaminoefen-in-2017/#respond Tue, 24 Jan 2017 08:02:53 +0000 http://www.krapf-immobilien.de/?p=4607 Das Aus für alte KaminöfenFür viele endet 2017 eine Schonfrist Alte Kaminöfen sind schädlich für die Umwelt. Sie stoßen zu viele Emissionen aus. Daher droht ihnen schrittweise das Aus […]

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Das Aus für alte KaminöfenFür viele endet 2017 eine Schonfrist

Alte Kaminöfen sind schädlich für die Umwelt. Sie stoßen zu viele Emissionen aus. Daher droht ihnen schrittweise das Aus oder die verpflichtende Nachrüstung. Viele Hausbesitzer sind bis Jahresende 2017 davon betroffen. Sie sollten sich darauf vorbereiten.

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Zinsversprechen sind den Bausparkassen längst zu teuer geworden https://krapf-immobilien.de/4590-2/ https://krapf-immobilien.de/4590-2/#respond Wed, 18 Jan 2017 18:28:44 +0000 http://www.krapf-immobilien.de/?p=4590 Wider dem Rauswurf. Checkliste für gekündigte Bausparer Als Konsequenz daraus werden hochverzinste Verträge seit Jahren gekündigt. Knapp 400.000 Kontrakte sollen bisher betroffen sein – von insgesamt rund 30 Millionen. […]

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Wider dem Rauswurf. Checkliste für gekündigte Bausparer

Als Konsequenz daraus werden hochverzinste Verträge seit Jahren gekündigt. Knapp 400.000 Kontrakte sollen bisher betroffen sein – von insgesamt rund 30 Millionen. Im Februar entscheidet der BGH.

Quelle: NTV

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Winter-ABC für Eigentümer: Alles Wissenswerte zum Schneeräumen und Co. https://krapf-immobilien.de/winter-abc-fuer-eigentuemer-alles-wissenswerte-zum-schneeraeumen-und-co/ https://krapf-immobilien.de/winter-abc-fuer-eigentuemer-alles-wissenswerte-zum-schneeraeumen-und-co/#respond Mon, 16 Jan 2017 22:26:14 +0000 http://www.krapf-immobilien.de/?p=4577 Wenn es kräftig schneit, müssen Hausbesitzer schaufeln. Sie sind gesetzlich verpflichtet, für sichere Gehsteige vor dem Gartentürchen zu sorgen. Alles Wissenswerte rund um das Thema Schneeräumen lesen Eigentümer hier. […]

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Wenn es kräftig schneit, müssen Hausbesitzer schaufeln. Sie sind gesetzlich verpflichtet, für sichere Gehsteige vor dem Gartentürchen zu sorgen. Alles Wissenswerte rund um das Thema Schneeräumen lesen Eigentümer hier.

Schnee spaltet die Gesellschaft. Die einen freuen sich beim ersten Schneefall auf den Ski-Urlaub, Rodeln und weiße Weihnachten. Die anderen schielen missmutig auf die Schneeschaufel in der Garage. Denn für Hausbesitzer bedeuten die weißen Decken auf den Bürgersteigen vor allem eines: viel Arbeit. Sie müssen früh raus aus den Federn und die Flocken mit Schaufel und Besen bekämpfen.
Schneeräumen, Eigentümer, Winter, Schnee, Foto: aetb/fotolia.com
Schneeräumen ist nichts für Langschläfer. Um sieben Uhr beginnt in den meisten Orten die Räum- und Streupflicht. Foto: aetb/fotolia.com
Schneeräumen – Wer ist in der Pflicht?
Städte und Kommunen räumen öffentliche Straßen. Ihre Verkehrssicherungspflicht für Bürgersteige übertragen Gemeinden aber normalerweise den Hauseigentümern. Das heißt: Immobilienbesitzer müssen dafür sorgen, dass ihr Grundstück, der Bürgersteig davor und angrenzende öffentliche Gehwege schnee- und eisfrei sind, damit weder der Briefträger noch die Nachbarin stürzt und sich dabei verletzt.

Wer sich nicht daran hält, muss im schlimmsten Fall Schadensersatz zahlen. Vermieter wälzen die unbeliebte Schaufel-Aufgabe gerne auf ihre Mieter ab. „Das dürfen sie auch“, bestätigt Rechtsanwalt Gerhard Frieser vom Eigentümerverband Haus & Grund Nürnberg. Voraussetzung sei allerdings ein klarer Hinweis auf die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag, so Frieser. Ein Absatz in der Hausordnung genügt auch. Dann muss diese aber Bestandteil des Mietvertrags sein. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, muss der Vermieter alle notwendigen Geräte und Streumittel zur Verfügung stellen. Dazu zählen beispielsweise Schneeräumer, Besen, Splitt oder Sand.

Quelle: Immowelt

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