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Winter-ABC für Eigentümer: Alles Wissenswerte zum Schneeräumen und Co.

Wenn es kräftig schneit, müssen Hausbesitzer schaufeln. Sie sind gesetzlich verpflichtet, für sichere Gehsteige vor dem Gartentürchen zu sorgen. Alles Wissenswerte rund um das Thema Schneeräumen lesen Eigentümer hier.

Schnee spaltet die Gesellschaft. Die einen freuen sich beim ersten Schneefall auf den Ski-Urlaub, Rodeln und weiße Weihnachten. Die anderen schielen missmutig auf die Schneeschaufel in der Garage. Denn für Hausbesitzer bedeuten die weißen Decken auf den Bürgersteigen vor allem eines: viel Arbeit. Sie müssen früh raus aus den Federn und die Flocken mit Schaufel und Besen bekämpfen.
Schneeräumen, Eigentümer, Winter, Schnee, Foto: aetb/fotolia.com
Schneeräumen ist nichts für Langschläfer. Um sieben Uhr beginnt in den meisten Orten die Räum- und Streupflicht. Foto: aetb/fotolia.com
Schneeräumen – Wer ist in der Pflicht?
Städte und Kommunen räumen öffentliche Straßen. Ihre Verkehrssicherungspflicht für Bürgersteige übertragen Gemeinden aber normalerweise den Hauseigentümern. Das heißt: Immobilienbesitzer müssen dafür sorgen, dass ihr Grundstück, der Bürgersteig davor und angrenzende öffentliche Gehwege schnee- und eisfrei sind, damit weder der Briefträger noch die Nachbarin stürzt und sich dabei verletzt.

Wer sich nicht daran hält, muss im schlimmsten Fall Schadensersatz zahlen. Vermieter wälzen die unbeliebte Schaufel-Aufgabe gerne auf ihre Mieter ab. „Das dürfen sie auch“, bestätigt Rechtsanwalt Gerhard Frieser vom Eigentümerverband Haus & Grund Nürnberg. Voraussetzung sei allerdings ein klarer Hinweis auf die Räum- und Streupflicht im Mietvertrag, so Frieser. Ein Absatz in der Hausordnung genügt auch. Dann muss diese aber Bestandteil des Mietvertrags sein. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, muss der Vermieter alle notwendigen Geräte und Streumittel zur Verfügung stellen. Dazu zählen beispielsweise Schneeräumer, Besen, Splitt oder Sand.

Quelle: Immowelt