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Die richtige Bewertung:
das “A” und “O” für einen perfekten Verkauf!

Die Ermittlung eines realistischen Preises ist essentiell für jeden Immobilienverkauf.

Professionelle Immobilienbewertung - Krapf Immobilien Höchstadt

Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf.

So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld.
Steuern Sie dem entgegen: Für die marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen.

Krapf Immobilien ist seit Jahren erfolgreich am Immobilienmarkt tätig. Wir helfen unseren Kunden dabei, ihre Immobilie professionell zu vermarkten.
Hierbei legen wir Wert auf Zuverlässigkeit, Diskretion & Schnelligkeit.

Je nach Immobilienart wird eine der drei (technischen) Verfahren angewandt:

1. Sachwertverfahren (nach NHK2010)

Das Sachwertverfahren wird vorwiegend bei selbstgenutzten Häusern angewandt. Hierbei ist zu unterscheiden nach dem Sachwertverfahren nach Bruttogrundfläche, oder nach Kubatur. Bei dem Verfahren nach Bruttogrundfläche wird je nach Bautyp der einzelne Bauteil, wie Dach, Wände, Fenster etc. nach seinem Standard beurteilt und gewichtet. Dieses Verfahren ist Hauptgrundlage bei der Bewertung durch einen Makler oder Gutachter, während die Banken nach Kubatur bewerten und pro Kubikmeter einen dem Alter und Zustand der Immobilie entsprechenden Wert ansetzen.

2. Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird bei vermieteten Wohnimmobilien oder für Gewerbeimmobilien angewandt. Wichtig für den Käufer ist hier die Rendite. Zu unterscheiden ist zwischen der Bruttorendite, bei der man die erzielte Kaltmiete mit dem Kaufpreis ins Verhältnis setzt, und der Nettorendite. Hier zieht man von der Kaltmiete die nicht umlegbaren Kosten ab und setzt diesen Betrag dann ins Verhältnis zum Kaufpreis.

3. Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren kommt vor allem beim Verkauf von Eigentumswohnungen zum Tragen, da man hier keine Möglichkeit hat den Grundstückswert oder Gebäudewert für die jeweilige Wohnung zu errechnen. Daher wird hier die Wohnung mit anderen Wohnungen verglichen, die zu dem Zeitpunkt gebaut wurden. Hier werden das Baujahr und Wohnfläche der zu bewertenden Wohnung mit den Vergleichswerten im Bestands- und Neubau ins Verhältnis gesetzt. Dieses Verfahren wird, sofern genügend Vergleichsobjekte vorhanden sind, auch bei Häusern als drittes Verfahren oft noch zusätzlich angewandt.

Sie wollen Ihre Immobilie selber verkaufen? Hier was zu beachten ist!

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