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Der Energieausweis (EnEV 2016)

Service für Sie aus einer Hand!

 

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 1. Als Ihre geprüfte Energie-Wert-Expertin: detaillierte Datenerhebung vor Ort

 2. Komplette Analyse der Daten in Zusammenarbeit mit unseren Fachexperten plus Modernisierungsvorschläge

 3. Erstellung eines rechtsgültigen Energieausweises innerhalb nur 3 Tagen

 4. Für unsere Kunden selbstverständlich kostenfrei !

 

Der Energieausweis ist Pflicht für Vermieter und Verkäufer (seit dem 1.5. 2014)

Die neue Energieeinsparverordnung – EnEV 2016:

Eine neue Vorschrift, in der alle Wohngebäude, die neu gebaut, vermietet, verkauft werden, die Erstellung eines Energieausweises notwendig macht. Wer eine Immobilie erwerben oder mieten möchte, hat einen Anspruch auf den Einblick in den Energieausweis. Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand eines Gebäudes und hilft, die Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen.

 

Vorlagepflicht bereits schon bei der 1. Besichtigung der Mietwohnung oder Hausverkauf!

Einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer eines bebauten Grundstücks, Wohnungs- oder Teileigentums ist auf Verlangen unverzüglich ein Energieausweis zugänglich zu machen (§16 Abs. 2 EnEV).

Bis zu 15.000 Euro Bußgeld (gemäß § 27 EnEV 2014)drohen wenn ein Verpflichteter vorsätzlich oder leichtfertig: den Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht wie gefordert übergibt oder vorlegt, oder wenn er die Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen nicht veröffentlicht. Fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen stellen erst ab 01.05.2015 eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Bedarfs- und Verbrauchsausweis –  Wann braucht man welchen Ausweis?

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Für die Erstellung eines Energieausweises kommen zwei Methoden infrage:

A) Der Bedarfsausweis: die objektive Bewertung Ihrer Immobilie

Für den Bedarfsausweis wird eine detaillierte Datenerhebung vor Ort durchgeführt, welche den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Wie ist die Außenwand gedämmt? Sind Energiesparfenster eingebaut? Welche Heizungsanlage ist installiert? Fragen rund um Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik des Gebäudes. Ergebnis ist eine fundierte objektive Bewegung Ihrer Immobilie.

  • für Neubauten und Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen ( Einfamilienhäuser, kleiner Mehrfamilienhäuser)
  • deren Bauanträge vor dem 01.11.1977 gestellt wurden und nicht (z.B. durch spätere Änderungen) den
    energetischen Stand der 1. WSchV erreichen;

 

B) Der Verbrauchsausweis: günstiger, aber weniger aussagekräftig

Der Verbrauchsausweis ist insgesamt preisgünstiger als der Bedarfsausweis, aber auch weniger aussagekräftig. Er weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Hierzu zählen die Heizung und Warmwasserbereitung. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben.  Meist werden hierzu die letzten drei Heizkostenabrechnungen benötigt. Da allerdings jeder Mensch auf individuelle Weise heizt, lassen sich auf Grundlage dieses Ausweises nur bedingt Aussagen über den künftigen Energieverbrauch machen.

  • Es müssen sich mindestens fünf Wohnungen im Gebäude befinden, oder
  • Ein Bauantrag liegt vor, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, oder
  • Das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung (1. WSchV) von 1977 errichtet oder nachgerüstet.

 

Energieausweise behalten 10 Jahre ihre Gültigkeit (ab Austellungsdatum)

 

Aufbau eines Energieausweises

ist ein vierseitiges Dokument, in dem die energetische Qualität des Gebäudes bewertet und das Gesamtresultat in eine der folgenden

Energieeffizienzklassen eingestuft wird.

 

Der Ausweis setzt sich folgendermaßen zusammen:

EnergieausweisErste Seite: Allgemeine Angaben zum Gebäude wie z. B. Adresse, Baujahr, Typ, Gebäudenutzfläche, Anlagentechnik, usw.

Zweite Seite: Wird bei bedarfsgerechter Analyse der Immobilie ausgefüllt und gibt den Energiebedarf der Immobilie wieder. Bei der Berechnung des individuellen Energiebedarfs werden die Baumaterialien, die Größe des Objektes und die Anlagentechnik betrachtet. Der Endwert ist unabhängig von den Bewohnern.

Dritte Seite: Auf dieser Seite wird der Verbrauchsausweis als Farbskala abgebildet. Diese Farbskala zeigt den Energiebedarf in kWh an. Zusätzlich wird eine zweite Farbskala zu Vergleichszwecken aufgeführt, die den Durchschnittswert von ähnlichen Immobilien anzeigt.

Vierte Seite: Dokumentation zu den ermittelten Verbrauchswerten.

Fünfte Seite: Erläuterung von Modernisierungsmaßnahmen, um die betrachtete Immobilie energie-effizienter zu sanieren, Energiekosten zu sparen und diese somit attraktiver und wertvoller zu machen.

 

 

 

 

 

 

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